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SWK 26, 10. September 1998, Seite R 96

Getränkesteuergesetz: Entgelt

Das Entgelt i. S. d. Getränkesteuergesetzes umfaßt auch den Wert der mitverkauften Gefäße und Trinkhalme, wobei dies auch für die Zeit vom bis zum gilt. - (§ 3 Abs. 1 Getränkesteuergesetz für Wien 1971, BGBl. für Wien Nr. 2 i. d. F. Art. I des Gesetzes vom ), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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