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SWK 26, 10. September 1998, Seite R 95

KommSt: Geschäftsführer

Der einzige Geschäftsführer, der an einer GmbH zu 97% beteiligt ist, ist als Dienstnehmer im Sinne des Kommunalsteuergesetzes anzusehen. - (§ 2 zweiter Halbsatz KommStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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