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Getränkebesteuerung der Restaurationsumsätze
Bedarf es zur Einbindung der Restaurationsumsätze in die Steuerpflicht einer Anpassung der Gemeinde-Verordnungen?
Das Getränkesteueraufkommen aus Restaurationsumsätzen beläuft sich bundesweit auf rund 4 Milliarden S im Jahr. Daher ist die Abklärung der Zweifelsfrage von außerordentlicher Bedeutung, ob es zur Einbindung der Restaurationsumsätze in die Steuerpflicht einer Anpassung der Gemeinde-Verordnungen bedarf. - In mehreren Bundesländern wird eine solche Anpassung derzeit als entbehrlich angesehen. Dies geschieht stets unter Hinweis auf die „Versteinerungswirkung" der statischen Verweisung auf das alte Umsatzsteuerrecht in den älteren Landesgesetzen. Die Darstellung hingegen kommt zum Ergebnis, daß eine solche Interpretation einer rechtlichen Prüfung nicht standhält. Daher seien Anpassungen der Gemeinde-Verordnungen an die neue FAG-Gesetzeslage erforderlich. Diese Anpassung kann immer noch rückwirkend ab dem erfolgen. - Von den gegenständlichen Erörterungen sind die bestehenden Bedenken hinsichtlich der EU-Konformität der österreichischen Getränkebesteuerung nicht betroffen. Die hier geäußerten Bedenken wirken sich unmittelbarer aus, da sie ausschließlich durch das innerstaatliche Recht begründet sind.
Mit der Finanzausgleichsgesetz(FAG)-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 130/1997, wur...