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Investmentfonds - kein Durchgriff beim Spekulationstatbestand
•Investmentfonds – kein Durchgriff beim Spekulationstatbestand
Bei Anteilen an Investmentfonds wird durch § 40 Abs. 3 InvFG der Spekulationstatbestand gänzlich auf die Ebene des Anteilsinhabers verlegt. Hier erfolgt im Gegensatz zu der Erfassung der Kapitalerträge keine Durchgriffsbesteuerung. Steuerpflichtige Spekulationseinkünfte liegen daher auch dann vor, wenn der Fonds ausschließlich in Schuldverschreibungen i. S. d. § 30 Abs. 2 Z 3 EStG anlegt. (