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SWK 26, 10. September 1998, Seite S 562

Rechtsansichten des Bundesministeriums für Finanzen zu Steuerfragen im Zusammenhang mit Investmentfonds

Pensionsinvestmentfonds als Maßnahme der Zukunftsicherung

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom , 2003/70 und in einem zum § 49 Abs. 3 Z 18 ASVG ergangenen Judikat vom , 89/08/0111 als eine Maßnahme der Zukunftssicherung Ausgaben des Dienstgebers qualifiziert, die dazu dienen, Dienstnehmer oder diesen nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Dienstnehmers sicherzustellen. Dies ist durch den gemäß § 23 g Abs. 1 InvFG zwingend vor Erwerb eines Anteiles abzuschließenden Auszahlungsplan, der gemäß § 23 g Abs. 2 InvFG letztlich eine Verwendung in diese Richtung vorzusehen hat, gewährleistet, sodaß der Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds i. S. d. I a. Abschnittes des Investmentfondsgesetzes 1993 grundsätzlich als eine unter § 3 Abs. Z 15 lit. 1 EStG 1988 fallende Maßnahme anzusehen wäre. Die Bestimmung des § 49 Abs. 8 InvFG ist dabei prinzipiell als unschädlich zu betrachten, kann aber in allfälligen Mißbrauchsfällen Bedeutung erlangen. (

Folgen einer unterlassenen KESt-Auszahlung durch einen Investmentfonds

Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer ist primär eine mit Maßnahmen des Aufsichtsrechtes zu erzwingende Verpflichtung.

Steuerlich treten hingegen zwingende Folgen ein, welche...

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