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Verwaltungsakte
• Wenn die Behörde bei einer VwGH-Beschwerde die Verwaltungsakten nicht vollständig vorlegt, kann der VwGH die Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht überprüfen - (§ 10 Abs. 1 Kärntner GetränkeabgabeG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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