Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Dokumentvorschau
            SWK 7, 1. März 1997, Seite R 22
Kurzparkzone Tirol
• Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol hat eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, wenn die Partei es in ihrer Berufung gegen die Bestrafung wegen Übertretung des Tiroler Kurzparkzonenabgabengesetzes beantragt - (§ 51 e VStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()