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SWK 7, 1. März 1997, Seite R 21
Verjährung: Unterbrechung
• Gegenüber einem Haftenden wird die Verjährung durch eine gegenüber dem Hauptschuldner gesetzte Unterbrechungshandlung nicht unterbrochen - (§ 185 Bgld. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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