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SWK 7, 1. März 1997, Seite R 21
Vergnügungssteuer Wien
• Die Geschäftsführerin einer GmbH kann zur Haftung für die bei der GmbH uneinbringliche Vergnügungssteuer für aufgestellte Spielapparate herangezogen werden - (§ 54 Abs. 1 Wiener AO), (Abweisung)
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