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SWK 7, 1. März 1997, Seite R 21

Verfahren: Wiedereinsetzung

Ein verspätet eingebrachter Vorlageantrag ist nicht als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu behandeln - (§ 276 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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