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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
• Der Geschäftsführer einer GmbH kann zur Haftung für die Umsatzsteuerschuld der GmbH soweit nicht herangezogen werden, als die Umsatzsteuerschuld durch eine Umsatzsteuerberichtigung im Zusammenhang mit der Nichtzahlung von Lieferantenschulden der inzwischen vermögenslos gewordenen GmbH entstanden ist - (§ 80 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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