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SWK 7, 1. März 1997, Seite S 223

EuGH-Vorabentscheidungsverfahren zur Kammerumlage 1

Vorgangsweise bei Selbstberechnung und Bescheiden

(BMF) - Dem Bundesministerium für Finanzen ist bekanntgeworden, daß es im Zusammenhang mit dem vor dem EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren zur KU1 (Rechtssache C-318/96, ) bei der Selbstberechnung und Abfuhr der KU1 zu besonderen Vorgangsweisen der Steuerpflichtigen kommt. Über die zu erwartenden zeitlichen Auswirkungen der bevorstehenden Vorabentscheidung des EuGH werden noch gesonderte Informationen zugehen.

Im folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht bekannt, wie in den betreffenden Fällen vorzugehen ist. Bereits erfolgte Bearbeitungen bleiben davon grundsätzlich unberührt. Im übrigen werden durch die nachstehenden Aussagen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet.

1. Bearbeitung durch die Finanzämter

1.1 Die KU1 wird (richtig) selbst berechnet und eingezahlt. Es wird beantragt, einen Feststellungsbescheid über die KU1 zu erlassen:

In derartigen Fällen liegt eine Selbstberechnung vor, die „normal" zu buchen ist. Gemäß der Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (z. B. ; ) ist ein Feststellungsbescheid...

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