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Die Kapitalberichtigung nach dem Strukturanpassungsgesetz 1996
Voraussetzungen der steuerfreien Gewinnausschüttung an die Gesellschafter
Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Steuerneutralität der Kapitalrückzahlung eingeführt. Ausnahmen von dieser Steuerneutralität sollen die Transformation von Gewinnen in steuerneutral rückzahlbares Kapital verhindern. Durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und -herabsetzung nach zehn Jahren können Gesellschaftsgewinne jedoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder steuerfrei an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
I. Steuerliche Behandlung von Kapitalberichtigungen
1. Steuerbefreiung für Freianteile
Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln („Kapitalberichtigung") erhalten die Gesellschafter Gratisanteile. Die Theorie der Doppelmaßnahme, nach der die Gesellschaftsmittel zunächst an den Gesellschafter ausgeschüttet und von diesem zur Kapitalerhöhung wieder eingelegt werden, wird „unterdrückt".) Die Ausgabe von Gratisanteilen wäre zwar gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 als sonstiger Vorteil steuerpflichtig. § 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988 befreit jedoch von dieser Steuerpflicht auf Anteilseignerebene.
2. Verteilung der Buchwerte auf Alt- und Neuanteile
Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, erfolgt die Bewertung der Neuanteile nach § 6 Z 15 EStG 1988: Die Buchwerte der Altanteile sind nach dem Verhältnis der Nennwerte von An...