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SWK 7, 1. März 1997, Seite K 6

Einkommensteuer - Veräußerungsgewinn

Veräußerungsgewinn (§ 24 EStG)

Ein Veräußerungsgewinn kann nur dann ermittelt werden, wenn eine Unternehmensübertragung entgeltlich erfolgte. Ist die Leistung eines Unternehmens darauf gerichtet, dem Übernehmer ein Unternehmen mit seinen Aktiven und Passiven unentgeltlich zu übertragen, so kann nicht deshalb, weil der Übernehmer mit den Aktiven auch die Passiven übernimmt, gefolgert werden, daß er die Passiven als Gegenleistung für die Aktiven übernimmt ().

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