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Einkommensteuer - Liebhaberei bei Mietobjekt
Liebhaberei bei Mietobjekt (§ 2 EStG)
Der Beschwerdeführer hat 1984 ein denkmalgeschütztes Mietobjekt erworben und sofort mit der Sanierung begonnen. Mit Abschluß der Sanierung wurde das Objekt zunächst von bis an die Tochter und den Schwager vermietet. Ab wurde ein Mietvertrag mit einer fremden Person jeweils auf ein Jahr abgeschlossen. Die Behörde hat Liebhaberei unterstellt, weil in dem Zeitraum bis 1991 nur Verluste entstanden sind. Da die Behörde nicht überprüft hat, ob in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtüberschuß erzielt werden kann, wurde der Bescheid aufgehoben. Die Vermietungsdauer von jeweils einem Jahr ist nicht schädlich, zumal dadurch die Miete immer wieder angehoben werden kann. Die damit möglichen Mietsteigerungen sind keine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung ().