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SWK 7, 1. März 1997, Seite T 28

IFB-Sondervorauszahlung

Mag. Dr. Thomas Keppert

An den Fachsenat wurden im Zusammenhang mit der IFB-Sondervorauszahlung neuerlich Sonderprobleme herangetragen. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen ein Guthaben am Abgabenkonto zum Zeitpunkt der Fälligkeit der IFB-SVZ bestand und durch die Nichtverbuchung von eingereichten Sondervorauszahlungsanmeldungen gemäß § 121 Abs. 2 Z 5 EStG (Formular E 34) die angestrebte Verrechnung (und damit Entrichtung) nicht erfolgt ist. Der Fachsenat hat dieses Problem an das BMF herangetragen und um eine pragmatische Lösung ersucht. Die Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Von den diskutierten Sanierungsmöglichkeiten hat das BMF diejenige in Aussicht genommen, die eine erlaßmäßige Zuerkennung des IFB in all den Fällen vorsieht, in denen eine Anmeldung eingereicht wurde und ein ausreichendes Guthaben am Abgabenkonto zum Fälligkeitszeitpunkt vorhanden war.

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