Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umgründungssteuergesetznovelle 1996 - Redaktionsversehen
In der im AbgÄG 1996 enthaltenen Novelle zum UmgrStG sind leider zwei Redaktionsversehen unterlaufen.
So wurden irrtümlicherweise lediglich jeweils die letzten Sätze des § 4 Z 1 lit. a und b UmgrStG für Umgründungen auf Stichtage nach dem außer Kraft gesetzt, obwohl die mit dem StruktAnpG 1996 eingefügte Regelung zur Vermeidung der doppelten Verlustverwertung neben die letzten auch die vorletzten Sätze des § 4 Z 1S. T 28 lit. a und b UmgrStG umfaßt. Da für Umgründungen auf Stichtage nach dem nunmehr die Regelung zur Vermeidung der doppelten Verlustverwertung in § 4 Z 1 lit. d UmgrStG geregelt ist, ergibt sich durch dieses Redaktionsversehen, daß derzeit zwei parallele (und unterschiedliche) Regelungen in Kraft sind. Das BMF wird diesen untragbaren Zustand vorerst durch einen Erlaß sanieren und bei nächster Gelegenheit die auf den rückwirkende Aufhebung der nunmehr letzten Sätze des § 4 Z 1 lit. a und b UmgrStG veranlassen.
Das zweite Redaktionsversehen betrifft die sogenannten Steuerspaltungen im Jahr 1996. In den Übergangsbestimmungen wurden die Regelungen über die Steuerspaltungen nach altem Recht irrtümlicherweise für Stichtage nach dem außer Kraft gesetzt, während die neuen Bestimmungen über Steuerspaltungen (§§ 38 a bis 38 f UmgrStG) erst...