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SWK 32, 10. November 1997, Seite R 131
Verzicht auf Nachbarschaftsrecht
•Ein Entschädigungsbetrag, der für den zeitweisen Verzicht auf Nachbarschaftsrechte eines Grundstückseigentümers bezahlt wird, ist als „sonstige Einkünfte" zu besteuern - (§ 29 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)
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