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Lohnsteuer: Rückzahlung
•Die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer kann nicht erfolgen, wenn der Arbeitnehmer Werbungskosten geltend macht, die im Veranlagungsverfahren (Jahresausgleichsverfahren) berücksichtigt werden können - (§ 26 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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