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Bescheid: Begründung
•Ein Bescheid ist ausführlich zu begründen, wenn darin die Tätigkeit einer Nichtakademikerin als Kostümbildnerin des ORF als künstlerische Tätigkeit bestätigt wird - (§ 92 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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