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Verbesserungsvorschläge: Prämien
•Wenn eine GmbH an ihre Geschäftsführer für Verbesserungsvorschläge Prämien zahlt, können diese nicht zum begünstigten Steuersatz versteuert werden - (§ 67 EStG)
Bei Bestrebungen von Geschäftsführern, die Kosten im Betrieb zu minimieren, handelt es sich um keine Sonderleistungen, sondern um Tätigkeiten, die schon ganz allgemein den normalen Dienstpflichten von Geschäftsführern zuzurechnen sind und insofern auch über Selbstverständlichkeiten nicht hinausgehen. (Abweisung)
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