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Widersprüchliches VwGH-Erkenntnis bezüglich Tagesgeldern
Belästigt die Finanzverwaltung das Höchstgericht mit Bagatellverfahren?
Im SWK-Heft 13/1997, Seite K 12, wird über ein VwGH-Erkenntnis bezüglich Kfz-Aufwand, Nächtigungsgeld und Diäten eines Arztes informiert. Mich verwundert die Anmerkung des Bearbeiters, wonach im vorliegenden Fall einer Bescheidaufhebung durch den VwGH die FLD bei einer Bemessungsgrundlage von nur 1.800 S schon im Abgabenverfahren hätte großzügiger sein sollen. Dies würde zeigen, daß eine baldige Entlastung des VwGH von solchen Bagatellfällen notwendig wäre. Die Anmerkung will wohl den Eindruck erwecken, die Finanzverwaltung belästige das Höchstgericht mit Bagatellverfahren, und so wäre im vorliegenden Fall eine Berufungsentscheidung aufgehoben worden, bei der es überhaupt nur um 1.800 S ging.
Bei Kenntnis des Volltextes der Entscheidung, jedoch schon beim Lesen der im SWK-Heft veröffentlichten Kurzinformation stellt sich eine solche Behauptung als unzutreffend heraus. Im übrigen erscheint auch der Zuspruch von Verpflegungsmehraufwand für die Anwesenheit am Betriebsort problematisch.
Angebliches Bagatellverfahren
Im Erkenntnis vom , 95/14/0156, hatte der VwGH über Kilometer-, Nächtigungs- und Tagesgelder bei Einkünften aus selbständiger Arbeit zu entscheiden. Ein an einer Universitätsk...