Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung der Strafprozeßordnung
Für Lauschangriff und Rasterfahndung wurde gesetzliche Basis geschaffen
Am erfolgte die Beschlußfassung des Bundesgesetzes, mit dem zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen eingeführt werden. Damit hat sich der Nationalrat nach monatelangen Kontroversen über „Lauschangriff" und „Rasterfahndung" letztendlich doch dazu entschlossen, den ermittelnden Behörden zeitgemäße Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in die Hand zu geben.
Zu den Auswirkungen von Lauschangriff und Rasterfahndung darf ich auf meine vorhergehenden Ausführungen (siehe SWK-Heft 16/1997, Seite S 395 f.) verweisen. zusammenfassend sei festgehalten, daß sich die Auswirkungen der Neuerungen in der StPO auf finanzstrafrechtliche Delikte - wie bereits dargestellt - in Grenzen halten werden.
Die neuen Ermittlungsmaßnahmen stellen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sicherlich einen Schritt in die richtige Richtung dar. Eventueller Mißbrauch wird sich m. E. allerdings nur schwer kontrollieren lassen, und was im Rahmen von künftigen Ermittlungshandlungen an „Nebenprodukten" zufällig in Erfahrung gebracht werden wird, wird sich weisen.