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VfGH: Unabhängiger VS Wien
•Unabhängiger Verwaltungssenat Wien - Tribunal i. S. d. Art. 6 EMRK?
Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des EGMR zum Begriff des „Tribunals im Sinne des Art. 6 EMRK" (insbesondere Fall Belilos, EuGRZ 1989, 21 ff.) kommt der Verfassungsgerichtshof im vorliegenden Fall zum Ergebnis, daß das einzelne Mitglied des UVS Wien, das die bekämpfte Entscheidung (Abweisung einer Beschwerde gegen die Festnahme im Zuge einer Fahrscheinkontrolle) getroffen hat (wiewohl die Geschäftsverteilung die Entscheidung durch ein anderes Mitglied nicht ausgeschlossen hätte), dem daraus abzuleitenden Erfordernis der „Unabhängigkeit und der strukturellen Unparteilichkeit" nicht entspricht:
Zwar ist dieses Organ - ebenso wie jenes, das in dem zitierten Urteil des EGMR zu beurteilen war - bei Besorgung der ihm (gemäß Art. 129 a und 129 b B-VG) zukommenden Aufgaben an keine Weisungen gebunden (Art. 129 b Abs. 2 erster Satz B-VG; § 5 Abs. 1 UVS-G); ferner hat es vor Antritt seines Amtes die gesetzmäßige - und somit auch die unabhängige - und gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten zu geloben (§ 4 Abs. 5 UVS-G); schließlich darf es vor Ablauf der - sechsjährigen (§ 4 Abs. 1 UVS-G) - Bestellungsdauer nur aus den in den dienstrechtlichen Vorschriften vor...