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SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite R 141
Einheitlicher Gewerbebetrieb
•Zwei Elektrizitätswerke, von denen laut Grundbuch eines dem Ehemann und eines der Ehefrau gehört, können als einheitlicher Gewerbebetrieb gelten, wenn sie der Ehemann im eigenen Namen gemeinsam bewirtschaftet. - (§ 23 EStG 1972), (Abweisung)
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