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SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite R 141

Einheitlicher Gewerbebetrieb

Zwei Elektrizitätswerke, von denen laut Grundbuch eines dem Ehemann und eines der Ehefrau gehört, können als einheitlicher Gewerbebetrieb gelten, wenn sie der Ehemann im eigenen Namen gemeinsam bewirtschaftet. - (§ 23 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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