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SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite R 139

AnliegerleistungsG Sbg.

Aufgrund einer Bauplatzerklärung entsteht eine neuerliche Beitragspflicht zur Kanalherstellung nur insoweit, als die längere Ausdehnung die dem früheren Beitrag zugrundegelegte Ausdehnung des betreffenden Bauplatzes überschreitet. - (§ 16 Abs. 2 sbg. AnliegerleistungsG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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