Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GrESt: Bemessung
•Werden in einem Vertragswerk - wenn auch in mehreren Urkunden - zu einem Fixpreis die Errichtung eines Fertigteilhauses und der Erwerb des Grundstückes vereinbart, so ist die Grunderwerbsteuer vom Wert des Grundes samt dem herzustellenden Gebäude festzusetzen. - (§ 1 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
(-0120)