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Pensionsabfindung: Besteuerung
•Eine Pensionsabfindung, die der Gesellschafter/Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH erhält, kann zum begünstigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte versteuert werden. - (§ 37 Abs. 1 EStG 1988)
„Im gegenständlichen Fall hat der Beschwerdeführer durch seine Leistungen als (selbständiger) Gesellschaftergeschäftsführer einen Pensionsanspruch erworben." (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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