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SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite R 139

Pensionsabfindung: Besteuerung

Eine Pensionsabfindung, die der Gesellschafter/Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH erhält, kann zum begünstigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte versteuert werden. - (§ 37 Abs. 1 EStG 1988)

„Im gegenständlichen Fall hat der Beschwerdeführer durch seine Leistungen als (selbständiger) Gesellschaftergeschäftsführer einen Pensionsanspruch erworben." (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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