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Auftraggeberhaftung bei Lohn- und Sozialdumping!
Die Erfindung, Errichtung, Verbesserung, Verteidigung und auch Ausschaltung (gegnerischer) Umgehungskonstruktionen sind eine advokatorische Kerntätigkeit. Innergemeinschaftliche Lohnunterschiede von fast bis zum 10-Fachen sowie rigide Lohn- und Sozialdumping- und sonstige Schutzvorschriften initiieren manifesten Umgehungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund hat das Sozialministerium einen Entwurf zum neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Umlauf gebracht, dessen §§ 9 und 10 nunmehr für den Baubereich die schon lange geforderte Auftraggeberhaftung vorsehen. In einer Zeit, in der das Kapital von den Märkten auf Nullrendite (Nullzins) gesetzt wird, soll eben mehr für den Faktor Arbeit übrig bleiben, so offensichtlich das marktwirtschaftsferne Verständnis diverser Sozialromantiker. Dabei ist jedem Praktiker klar wie Kloßbrühe, was etwa bei einem Zoll von 66 % passiert: flächendeckender Schmuggel. Wieso soll das anders sein, wenn von jedem für Arbeit bezahlten Euro zwei Drittel in öffentliche Taschen wandern und außerdem noch Mindestlöhne fällig werden. Offenbar kapituliert man aber vor der Realität insofern, als die fast schon stalinistisch anmutenden Verfolgungsinstrumen...