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SWK 23, 15. August 1997, Seite R 82
Säumniszuschläge: Abzugsfähigkeit?
• Säumniszuschläge und Stundungszinsen betreffend Einkommensteuer sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig - (§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Abweisung)
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