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SWK 23, 15. August 1997, Seite R 79
Reisekosten: Anerkennung
• Reisekosten sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn ihre betriebliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird - (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1972), (Abweisung in diesem Punkt)
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