Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Parkgebühren Salzburg
• Eine Strafverfügung wegen Übertretung des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben wird - (§ 49 Abs. 1 VStG), (Abweisung)
(, AW 96/17/0323)