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ÖBA 11, November 2019, Seite 792

ESMA startet Konsultation zu Clearing-Dienstleistungen nach EMIR

Am veröffentlicht die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) einen Entwurf technischerS. 793 Empfehlungen zu handelsüblichen Bedingungen für angebotene Clearingdienste nach der Marktinfrastrukturverordnung (EMIR).

Hintergrund

Die EMIR-Änderungsverordnung („EMIR Refit“) ergänzt die Regelungen zur Clearingpflicht nach Art. 4 EMIR um Anforderungen an die Ausgestaltung der Handelsbedingungen für Clearingdienste, die Clearingmitglieder und Kunden von Clearingmitgliedern direkt oder indirekt für andere Gegenparteien erbringen. Der neu erlassene Abs. 3a EMIR enthält die Verpflichtung, diese Clearingdienste zu fairen, angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten („fair, reasonable, non-discriminatory and transparent commercial terms“ – „FRANDT“) handelsüblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen.

Ziel der Regelung ist es, Gegenparteien mit begrenztem Handelsvolumen an den OTC-Derivatemärkten den Zugang zum zentralen Clearing als Kunde eines Clearingmitgliedes bzw. über indirekte Clearingvereinbarungen zu erleichtern.

FRANDT-Prinzipien

Vor diesem Hintergrund beschreiben die vorliegenden technischen Empfehlungen die FRANDT-Prinzipien und spezifizieren die Voraussetzungen, u...

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