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SWK 23, 15. August 1997, Seite R 78
Vertretung vor Abgabenbehörden
• Ein Sekretär der Arbeiterkammer ist nicht berechtigt, die Mitglieder der Arbeiterkammer vor den Abgabenbehörden zu vertreten - (§ 84 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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