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Hotelbetrieb: Zurechnung
• Ein Hotelbetrieb, der mit dem Geld der Eltern namens des Sohnes gekauft worden ist, für den die Eltern das unentgeltliche lebenslängliche Fruchtgenußrecht haben und über den die Eltern die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausüben, ist als wirtschaftliches Eigentum den Eltern zuzurechnen - (§ 24 BAO), (Abweisung)
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