Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
Eine verfahrensökonomische Rechtsgrundlage nicht nur für den Veranlagungsbereich, sondern auch für die Betriebsprüfung
Das Besteuerungsverfahren ist bedingt durch viele wirtschaftliche Faktoren zunehmend ein Massenverfahren geworden. Arbeitsdruck, steigende Fallzahlen, Schwierigkeit der Rechtsmaterie sowie die Daueraktivität des Steuergesetzgebers sind unter anderem Ursachen, daß sowohl den Abgabenbehörden bei der Steuerfestsetzung als auch den Steuerpflichtigen bei der Angabe der Besteuerungsgrundlagen immer häufiger Fehler unterlaufen. Auch im Zuge von Betriebsprüfungen ist vor allem in letzter Zeit verstärkt erkennbar, daß an sich das Kontrollinstrument des Außendienstes in Verbindung mit der Wiederaufnahme des Verfahrens erschwert wird.
Dieses Phänomen tritt nicht nur in Österreich, sondern in allen Staaten der EU auf. Die in der BRD diesem Umstand entgegenwirkende Zauberformel ist unter anderem die sogenannte „Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung". Da dieser Vorbehalt der Nachprüfung auch in Österreich bereits seit längerer Zeit als verwaltungsökonomisches Mittel (vor allem für die Betriebsprüfung) gefordert wird, soll in den folgenden Ausführungen dieses Rechtsinstrument - so wie es in der BRD praktiziert wird - näher vorgestellt werden.
Die gesetzlichen Zitierungen beziehen si...