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ÖBA 11, November 2019, Seite 792

EZB führt zweistufiges System für die Verzinsung von Überschussliquidität ein

Am beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) die Einführung eines zweistufigen Systems für die Verzinsung der Reserveguthaben. Ein Teil der Überschussliquidität der Institute wird somit künftig von der negativen Verzinsung zum geltenden Einlagezinssatz befreit. Unter Überschussliquidität ist in diesem Zusammenhang das über die Mindestreserveanforderungen hinausgehende Reserveguthaben zu verstehen.

Hintergrund

Um die Stabilisierung der Geldmarktsätze sicherzustellen, sind Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet verpflichtet, eine festgelegte Summe auf ihren Konten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Dieses Mindestreserve-Soll errechnet sich aus bestimmten Bilanzposten, z.B. Kundeneinlagen mit Laufzeit unter zwei Jahren.

Die Mindestreservepflicht eines Instituts wird für jeweils sechs Wochen – die sogenannte Mindestreserveperiode – festgelegt. Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass sie das Mindestreserve-Soll im Durchschnitt – d.h. nicht täglich – innerhalb der Mindestreserveperiode erfüllen.

Zweistufiges System

Das neue, zweistufige System ist auf alle Kreditinstitute anwendbar, die der Mindestreservepflicht gemäß Verordnung EZB/2003/9 unterliegen. Der gru...

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