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Steuerwirksame Zuschreibung einer Beteiligung nach steuerwirksamer und steuerunwirksamer Teilwertabschreibung
Buchungsprobleme bei § 6 Z 13 EStG i. d. F. AbgÄG 1996
Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 1996 wurde in § 6 Z 13 EStG unter bestimmten Voraussetzungen die steuerwirksame Zuschreibung auf den höheren Teilwert angeordnet. Ziel dieses Beitrages ist es, die steuerlichen Auswirkungen einer Zuschreibung der Beteiligung an einer Körperschaft zu untersuchen, wenn dieser Zuschreibung einerseits steuerwirksame und andererseits steuerunwirksame (Teilwert)Abschreibungen vorangegangen sind. Dabei soll der Fall betrachtet werden, daß die Beteiligung von einer anderen Körperschaft (Kapitalgesellschaft als Muttergesellschaft) gehalten wird. Der Lösungsansatz wird dabei anhand eines Zahlenbeispiels veranschaulicht.
1. Abschreibungspflicht bei Beteiligungen im Handels- und Steuerrecht
Nach der steuerlichen Vorschrift des § 6 Z 2 lit. a EStG sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen „mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden." § 6 Z 2 lit. a EStG räumt dem Steuerpflichtigen somit ein Wahlrecht ein, entweder den niedrigeren Teilwert anzusetzen oder den bisherigen Wertansatz beizubehalten. Das steuerliche Wahlrecht hängt jedoch maßgebend von den handelsrechtlichen Bestimmungen ab, denn für Kapitalgesellschaften s...