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Gebäudebegünstigung bei Aufgabe einer Fremdenpension
(BMF) - Die Begünstigung kommt für die Erben zum Tragen, wenn das Gebäude der Hauptwohnsitz des Erblassers gewesen ist und die Erben den im Erbweg erworbenen Betrieb unmittelbar nach der Einantwortung aufgeben, weil keiner der Erben bereit ist, den Betrieb weiterzuführen ( SWK-Heft 3/1997, Seite S 57). Daran ändert nichts, daß der Aufgabegewinn den Erben zuzurechnen ist (vgl. zum Übergangsgewinn SWK-Heft 14/1994, Seite A 320). (