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Einkommensteuer - Sanierungsgewinn
Sanierungsgewinn (§ 36 EStG)
Der Erlaß betrieblicher Schulden führt zu einer Gewinnerhöhung im Betriebsvermögen. Werden nur vom Finanzamt Schulden (12% der gesamten Schulden des Steuerpflichtigen) nachgelassen, so führt dies zu keinem Sanierungsgewinn ().