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Einkommensteuer - Verpflegung im Ausland
Verpflegung im Ausland (§ 20 EStG)
Ein Verpflegungsmehraufwand am jeweiligen Aufenthaltsort ist stets durch das Abzugsverbot des § 20 EStG überlagert. Auch wenn ein Grenzgänger in der Schweiz möglicherweise mit höheren Verpflegungskosten als in Österreich belastet ist, können aus diesem Titel keine Werbungskosten abgesetzt werden ().