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Einkommensteuer - Dienstverhältnis unter Ehegatten
Dienstverhältnis unter Ehegatten (§ 20 EStG)
Da sich bei Dienstverhältnissen unter Fremden die Entlohnung nach Qualität und Quantität der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers richtet, kann bei Dienstverhältnissen zwischen nahen Angehörigen nur die fremdübliche Entlohnung als Betriebsausgabe angesetzt werden ().