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Werbungskosten: Arbeitszimmer
•Gelegentliche berufliche Studien oder Besprechungen in einem als Herrenzimmer eingerichteten Raum einer Privatwohnung ermöglichen nicht, daß das betreffende Zimmer als Arbeitszimmer, dessen Kosten abzugsfähige Werbungskosten sind, behandelt wird - (§ 20 EStG 1988 in der für 1990 geltenden Fassung), (Abweisung)
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