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SWK 14, 1. Mai 1997, Seite R 49
Verdeckte Gewinnausschüttung
•Erlösverkürzungen bei einer GmbH können dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung zugerechnet werden - (§ 8 KStG), (Abweisung)
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