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SWK 14, 1. Mai 1997, Seite K 15

Einkommensteuer - Abwehr künftiger Katastrophenschäden keine ag. Belastung

Abwehr künftiger Katastrophenschäden keine ag. Belastung (§ 34 Abs. 6 EStG)

Die Errichtung einer Stützmauer mit Rückstauklappe zwecks Vermeidung künftiger Überschwemmungsschäden ist keine Aufwendung zur Beseitigung von Katastrophenschäden.S. K 16 Denn durch die Maßnahme tritt eine Vermögensumschichtung ein, die zu einer Werterhöhung der Liegenschaft führt (RME 16 in ÖStZ 1997, 130).

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