Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14, 1. Mai 1997, Seite K 15

Einkommensteuer - Aufteilung von Zehntel- und Fünfzehntelabsetzungen

Aufteilung von Zehntel- und Fünfzehntelabsetzungen (§ 28 Abs. 2 und 3 EStG)

Stirbt der Erblasser, dann sind ihm die 1/10- und 1/15-Beträge noch in der vollen Jahreshöhe zuzurechnen, auch wenn die Einnahmen nur bis zum Todestag anzusetzen sind. Wenn auf der Einnahmenseite eine Aliquotierung erfolgte, dann wäre eine solche Aliquotierung auch auf der Ausgabenseite geboten (Reinhold Beiser in RdW 1997, 230).

Daten werden geladen...