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Einkommensteuer - Zahllast als Betriebsausgabe
Zahllast als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4, § 16 EStG)
Wird von einem Freiberufler mit Einkünften aus Vermietung, der seinen Gewinn bzw. Überschuß nach der Bruttomethode ermittelt, die gesamte Umsatzsteuerzahllast bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit in Abzug gebracht, dann wird damit zwar die Zuordnung zu den einzelnen Einkunftsarten durchbrochen, doch ist dies unbedenklich, weil damit steuerlich insgesamt (bei Ermittlung seines Einkommens) keine Änderung eintritt. Wird hingegen die Vermietung zur Liebhaberei, dann hat eine Aufteilung der Zahllast zu erfolgen (LS 22/97 in FJ 1997, 86).