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Grundstückschenkung
• Die Schenkung eines Grundstückes an eine eingetragene offene Erwerbsgesellschaft, die aus den Kindern besteht, unterliegt der Schenkungssteuer nach Steuerklasse V - (§ 7 Abs. 1 ErbStG), (Abweisung)
(; AW 96/16/0033)