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SWK 12, 20. April 1997, Seite R 46
Gerichtsgebühren: Nachlaß
• Ein Ansuchen um
Nachlaß von Gerichtsgebühren kann abgewiesen werden, wenn die Zahlungspflichtige Grundbesitz hat, dessen Belastungen unter seinem Wert bleiben - (§ 9 Abs. 2 GEG), (Abweisung)
( [AW 96/16/0036])